Urteil vom Amtsgericht Heinsberg - 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17

Tenor

Der Angeklagte ist des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Erschleichens von Leistungen in 3 Fällen schuldig.

Gegen ihn wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts B. vom 15.02.2017, Az. 22 Ls-4 Js 319/16-282/16, eine Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verhängt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

- §§ 265a Abs. 1, Abs. 3, 248a, 113 Abs. 1, 53 StGB, §§ 1, 3 ff. JGG -


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen