Beschluss vom Amtsgericht Heinsberg - 31 F 13/18

Tenor

Dem Kindesvater wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den gemeinsamen Sohn der Beteiligten W., geb. am 00.00.0000 zur alleinigen Ausübung übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt (§§ 41, 45 FamGKG)


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen