Urteil vom Amtsgericht Höxter - 10 C 263/14

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 639,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 07.03.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 EUR zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen zu 93 % die Beklagten als Gesamtschuldner und zu 7 % die Beklagte zu 1. allein.

Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten zu 1. und zu 2. trägt die Beklagte zu 1. allein.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen diese jeweils selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die vollstreckende Partei vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Sicherheit darf auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes geleistet werden.


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