Urteil vom Amtsgericht Kamen - 15 Ds-922 Js 1131/22-229/22

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen Auslagen.

Vergehen strafbar gemäß §§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, §§ 53, 69 a StGB.


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