Urteil vom Amtsgericht Kempen - 6 Cs 130/2135 Js 19/21

Tenor

Die Angeklagte wird freigesprochen. Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte  trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Die notwendigen Kosten und Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse.

§§ 303 Abs. 1, 303 c StGB


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