Beschluss vom Amtsgericht Kerpen - 151 F 124/22

Tenor

Den Eltern wird die elterliche Sorge für

W., geb. am 00.00.0000 und

N., geb. am 00.00.0000

betreffend die Teilbereiche

- Umgang der Kinder mit der Kindesmutter,

-              Aufenthaltsbestimmung im Zusammenhang mit dem Umgang der Kinder mit der Kindesmutter, sowie

-              Gesundheitsfürsorge im Zusammenhang mit dem Umgang der Kinder mit der Kindesmutter

entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet.

Zum Ergänzungspfleger wird das Jugendamt E., K.-straße, E. bestellt.

Die Kindeseltern tragen die Gerichtskosten zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 4.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).


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