Urteil vom Amtsgericht Köln - 261 C 110/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 547,45 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.10.2013 nebst außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 147,56 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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