Urteil vom Amtsgericht Köln - 121 C 407/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 3.771,42 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2014 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von EUR 413,64 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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