Urteil vom Amtsgericht Köln - 276 C 39/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

a) 175,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.10.2015 sowie

b) außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 70,20  Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2016 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 73% und die Beklagte zu 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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