Urteil vom Amtsgericht Köln - 539 Ds 228/16

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Haftbefehl des Amtsgericht Köln vom 24.05.2016, Az. 539 Ds 228/16, wird aufgehoben.

Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 56 StGB


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