Urteil vom Amtsgericht Köln - 128 C 161/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.727,50 EUR (in Worten: viertausendsiebenhundertsiebenundzwanzig Euro und fünfzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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