Urteil vom Amtsgericht Köln - 159 C 182/20

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2020 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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