Urteil vom Amtsgericht Köln - 221 C 248/21

Tenor

1. Der Beklagte wird zu verurteilt, an die Klägerin EUR 3.200,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.04.2021 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe von 3.600 Euro.


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