Urteil vom Amtsgericht Köln - 614 Ls 27/23

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Angewandte Vorschriften: §§ 125, 223, 224 I Nr. 4, 52 StGB


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