Urteil vom Amtsgericht Köln - 115 C 922/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2025 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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