Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 72 C 98/99

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen,

die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 1.600,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor

Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht

werden.


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