Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 11 C 319/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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