Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 22 Ls 62/25 (8 Js 9/25

Tenor

Die Angeklagten sind der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Der Angeklagte G. wird zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Der Angeklagte L. wird zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt.

Von der Auferlegung der Kosten wird abgesehen mit Ausnahme der Auslagen des Angeklagten und seiner gesetzlichen Vertreter, die dieser selbst trägt.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 I, 224 I Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5, 25 II StGB, 1, 105 JGG


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