Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Langenfeld - 13 C 44/23

Tenor

hat das Amtsgericht Langenfeld (Rhld.) auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2024 durch die Richterin am Amtsgericht U

für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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