Beschluss vom Amtsgericht Lemgo - 9 F 242/12

Tenor

1.

Die am 05.05.2000 vor dem Standesbeamten des Standesamts pp. unter der Heiratsregisternummer pp. geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

2.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (vers. Nr. pp.) zugunsten des Antragsgengers ein Anrecht in Höhe von 3,6651 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto pp.  bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, bezogen auf den 31.05.2012, übertragen.

3.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Vers. Nr. pp.) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 3,0296 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto pp. bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.05.2012, übertragen.

4.

Im Übrigen findet ein Versorgungsausgleich nicht statt.

5.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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