Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 9 Ds 82 Js 5515/09-156/09

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von jeweils 15 Euro verurteilt.

Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von noch 5 Monaten darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 316 I, 69, 69a StGB.


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