Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Meinerzhagen - 4 C 315/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 50,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 73 % und der Beklagte zu 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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