Urteil vom Amtsgericht Menden - 3 C 518/03

Tenor

hat das Amtsgericht Menden (Sauerland)

in der mündlichen Verhandlung vom 26.4.2006

durch den Richter I

für R e c h t erkannt:

1. Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Hagen vom 11.7.2003 zur Geschäfts-Nr. XXX wird aufgehoben.

2. Der Beklagte wird verurteilt, die Zwangsvollstreckung in das Gemeinschaftsvermögen (Art. 177 C.civ.) der Eheleute R und des Beklagten gemäß Art. 189 C.civ. in Verbindung mit §§ 740 Abs. 2, 743 ZPO wegen eines Anspruchs des Klägers gegen Frau R in Höhe von 2.661,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz seit dem 25.02.2003 zu dulden.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 88 % und der Kläger zu 12 %.

5. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.200,- € vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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