Schlussurteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 36 C 25/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 102,13 EUR zuzüglich jährlicher Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Februar 2013 zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


Entscheidungsgründe

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