Beschluss vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - 10 C 433/06

Tenor

wird auf die Erinnerung der Beklagten der Beschluss des Rechtspflegers vom 29.8.2007 wie folgt abgeändert:

Der Kläger hat aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Mönchengladbach vom 24.5.2007 (AZ. 2 S 190/06) an die Beklagte einen Betrag in Höhe von 240,38 € zu erstatten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei;

im Übrigen trägt die Kosten der Erinnerung der Kläger.


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