Urteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 10 C 1772/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 3.252,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.08.2010 zu zahlen;

an den Gutachter I, Gstraße 13, 40235 Düsseldorf, 659,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.08.2010 zu zahlen;

den Kläger von den vorgerichtlichen Anwaltskosten gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten in Höhe von 402,82 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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