Urteil vom Amtsgericht Nettetal - 4 C 140/06

Tenor

Das klageabweisende Versäumnisurteil vom 22.06.2006 wird aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern

nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.