Urteil vom Amtsgericht Rheine - 4 C 66/20

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 1.504,03 EUR (in Worten: eintausendfünfhundertvier Euro und drei Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2020 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 152,75 EUR freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten gesamtschuldnerisch zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen