Urteil vom Amtsgericht Schleiden - 9 C 55/22

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits sind vom Kläger zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann dieZwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 800,00EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheitinsgesamt in dieser Höhe leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen