Urteil vom Amtsgericht Schmallenberg - 5 Ds-263 Js 250/24-93/24

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60,00 EUR verurteilt.

Dem Angeklagten wird für die Dauer von 6 Monaten verboten, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein ist in amtliche Verwahrung zu nehmen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 240 Abs. 1, 44 StGB


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