Urteil vom Amtsgericht Schwelm - 20 C 183/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die L des Rechtsstreits.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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