Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 105 C 314/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 686,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.11.2006 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 45,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 19.01.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Soweit die Klage abgewiesen worden ist, wird die Berufung zugelassen.


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