Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 202 Ds 71/20

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls in 47 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr und 2 Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Ein Betrag in Höhe von 17.344,45 EUR unterliegt der Einziehung von Wertersatz des durch die Tat Erlangtem.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2, 73c StGB


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