Beschluss vom Amtsgericht Siegburg - 323 F 48/21

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 10.04.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Kindesmutter der Antragstellerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 2000 € festgesetzt.


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