Urteil vom Amtsgericht Solingen - 10 C 262/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.680,89 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum vom 07.12.2013 bis 30.05.2014 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an die Klägerin 255,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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