Urteil vom Amtsgericht Viersen - 3 C 317/98

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28. September 1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 75 % und die Beklagte 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes gern. § 313 a ZPO abgesehen.


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