Urteil vom Amtsgericht Viersen - 32 C 233/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.600 € sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 103,74 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2006 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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