Urteil vom Amtsgericht Warburg - 13 F 28/16

Tenor

Die Urkunde des Notars F vom 15.09.2004, Urkundenrollennummer ... wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten ab November 2011 keinen Unterhalt mehr schuldet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 Euro.

Der Gegenstandswert wird auf 24.000,00 Euro festgesetzt.


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