Urteil vom Amtsgericht Witten - 2 C 363/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.05 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.


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