Urteil vom Amtsgericht Witten - 2 C 271/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 1947,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Be-trag in Höhe von 14.674,38 € ab dem 25.03.2005 bis zum 04.04.2005, aus 11.301,65 € ab dem 05.04.2005 bis zum 15.04.2005, aus 1.809,66 € ab dem 16.04.2005 und aus 1.947,97 seit dem 07.03.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutrei-benden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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