Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 96 C 119/00

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.500 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.

Die Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden


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