Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 15 Ls-10 Js 2360/20-5/21

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren

deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Sie trägt die Kosten des Verfahrens.

§§ 29 a I Nr. 2, 1, 3 BtMG, 27 StGB


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