Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 10 Ds 20/23

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vom 31.03.2023, Aktenzeichen 525 Cs 200/23, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zehn Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 53 StGB.


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