Urteil vom Anwaltsgericht Köln - 3 AnwG 53/21 10 EV 305/21

Tenor

Der Angeschuldigte ist Pflichtverletzungen nach §§ 43, 56 Abs. 1, 113 Abs. 1 BRAO i.V.m. §§ 11 Abs. I und II, 24 Abs. II BORA schuldig. Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße i. H. v. 4.000,00 (i. W. viertausend) EUR gem. § 114 Abs. I Nr. 2 und 3 BRAO verhängt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen werden dem Angeschuldigten auferlegt, § 197 BRAO.


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