Urteil vom Anwaltsgericht Köln - 1 AnwG 33/22 10 EV 365/21

Tenor

Die Angeschuldigte ist einer Pflichtverletzung nach §§ 43, 56 Abs. 1 S. 1, 113 Abs.1, 114 Abs. 1 Nr. 2, 114 Abs. 1 Nr. 3 BRAO schuldig.

Gegen sie werden die Maßnahmen eines Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 1.500,00 € verhängt

Die Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens (§ 197 BRAO).


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen