Beschluss vom Arbeitsgericht Bochum - 1 Ca 831/24

Tenor

wird gegen die ordnungsgemäß geladene Beklagte wegen des unentschuldigten Ausbleibens ihres Geschäftsführers im Kammertermin am 10.10.2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,00 € festgesetzt (§§ 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 141 Abs. 3 S. 1, 380 Abs. 1 ZPO).


1

RECHTSMITTELBELEHRUNG

2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen