Beschluss vom Arbeitsgericht Bonn - 5 BVGa 8/21

Tenor

Dem Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, der Antragstellerin die Teilnahme an der am 16. November 2021 und am 17. November 2021 stattfindenden Betriebsräteversammlung 2021 in C. (Hotel F., 12057 C.) nicht mit der Begründung zu versagen, sie weise eine Impfung gegen Covid19 oder eine Genesung von Covid19 nicht nach, wenn sie durch Vorlage einer Bescheinigung nachweist, dass sie sich innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Sitzungsbeginn am 16. November 2021 einem Covid19-Test (PCR-Test) unterzogen hat und das Testergebnis negativ ist.


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