Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 2 Ca 6562/04

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.825,02 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.10.2004 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Streitwerts tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 22.613,84 €.


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