Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 3 Ca 2630/09

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.07.2008 bis 30.11.2009 (17 Monate) rückständige Betriebsrente in Höhe von 6.206,36 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 365,08 € ab 01.08.08 und jeweils weiteren 365,08 € ab dem 1. der Folgemonate.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab 01.12.2009 monatlich eine um 365,08 € höhere Betriebsrente (insgesamt 3.712,60 €) zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4. Der Streitwert wird auf 13.142,88 € festgesetzt.


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