Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 15 Ca 308/15

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der am 12.03.2013 vereinbarten Befristung am 31.12.2014 beendet worden ist, sondern über den 31.12.2014 hinaus fortbesteht.

2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Der Streitwert wird auf 9.068,48 € festgesetzt.


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